Jahreswechsel - flexibel


Ein Jahreswechsel ist nicht nur kalendarisch ein besonderes Ereignis, auch buchhalterisch. Werden Zahlungen für Forderungen im Folgejahr bereits vor dem Jahreswechsel ausgeführt, so stehen die Forderungen noch nicht zur Verfügung. Daher sind belegbezogene Vorauszahlungen über den Jahreswechsel mit einigen kleinen Vorbereitungen machbar.



Jahresvortrag


Der Jahresvortrag schreibt alle Endergebnisse aus der Jahresbuchhaltung (Endbestände) als Vortrag in die folgende Jahresperiode. Dazu gehören:


    • Kontenendbestände der Bilanzkonten
    • Kontenendbestände aller Adresskonten samt Subkonten
    • Bestehende Forderungen an Debitoren, Mieter, Eigentümer im Detail
    • Bestehende Verbindlichkeiten an Kreditoren im Detail
    • So weit noch nicht vorhanden: Kontenplan und Buchungsdefinitionen („Buchungskenner“)


Der Jahresvortrag kann jederzeit durchgeführt und auch wiederholt werden, sogar in vergangenen Perioden! - Entsprechende Korrekturen in der jeweiligen Folgeperiode werden dabei automatisch vorgenommen. Dadurch ist es möglich, auch in bereits vergangenen Buchungsperioden Korrekturen an Buchungen vorzunehmen und die dadurch geänderten Endergebnisse in das jeweilige Folgejahr zu übertragen. - Der Jahresvortrag ist nicht zu verwechseln mit dem



Jahreswechsel


Ein Jahreswechsel bezieht sich auf die kalendarischen Verhältnisse, also auch auf das aktuelle Datum und den aktuellen Stand der Buchhaltung (Aktuelles Jahr und Aktueller Monat der Mandanten / Objekte).


Mit dem aktuellen Datum im Zusammenhang stehen insbesondere Sollstellungen von Forderungen und Verbindlichkeiten und deren Bezahlungen. Bislang konnte der Jahreswechsel erst ab dem 1. Januar des Folgejahres vorgenommen werden. Dadurch mußte mit den Sollstellungen für das Folgejahr jeweils bis zum Beginn des neuen Jahres gewartet werden.


Nunmehr ist ein Vorziehen des Jahreswechsels ab dem 10. Dezember des aktuellen Jahres möglich!


Dadurch können bereits automatische Sollstellungen für die nächste Periode und damit einhergehende 
(Voraus-) Zahlungen für Forderungen und Verbindlichkeiten des Folgejahres vorweg bearbeitet werden.



Vorauszahlungen über den Jahreswechsel


Um Zahlungen Beleg-bezogen buchen zu können, müssen entsprechende Belege vorhanden sein. Durch den vorgezogenen Jahreswechsel ist dies nun auch im Voraus für das Folgejahr möglich. Dabei ist folgendermaßen vorzugehen:

Nach Jahreswechsel die automatischen Sollbuchungen durchführen, manuell können Sollbuchungen ab Januar des Folgejahres ebenfalls gebucht werden. Nun liegen alle Forderungen und Verbindlichkeiten in den Offenen Posten und den Belegbüchern vor (auf das Datum „Offene Posten zum ..“ achten), wenn der Buchungsmonat der Januar des Folgejahres ist.


In den Offenen Posten können nun Buchungen per Bankumsatz oder auch im Stapel (Markierung „Z“) auch mit Datum im Vorjahr durchgeführt werden. Ebenfalls sind Zahlungsbuchungen mit zurückliegendem Datum in den Belegbüchern möglich. Die zurückliegenden Zahlungsbuchungen werden ordnungsgemäß im Vorzeitraum im Journal gebucht


Bitte beachten: Der Jahresvortrag für das geänderte Vorjahr muss dann wiederholt werden!