Mietänderungsverfahren

Mieterhöhungen können schon wegen der sich stets weiterentwickelnden Kosten kaum ausbleiben, dürfen aber in aller Regel nicht “eben mal so” durchgeführt werden. Viele gesetzliche Vorschriften und Datenabhängigkeiten legen eine integrierte Mieterhöhungsverwaltung nahe. Seien es Miethöchstsätze, erlaubte und nicht erlaubte Änderungen oder auch vorgeschriebene Verfahrensweisen: Die Mietänderungsverfahren von BUSINESS HV ‘passen auf’ und leiten durch die jeweilige Durchführung der Mietänderungsverfahren mit einer Schritt-für-Schritt-Funktion. Dabei gibt es durchaus manuelle Beeinflussungmöglichkeiten innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten. Dokumentenvorlagen (Anschreiben an Mieter, veränderbar) für alle Mieterhöhungsverfahren sind Bestandteil der Software. Ebenso lassen sich alle Daten der Mieterhöhung für externe Verwendung exportieren.

Mieterhöhung Vergleichsmiete (Mietspiegel, § 558 BGB) *

Erstellung und Verfahrensdurchführung der Mieterhöhungen per Vergleichsmiete (“Mietspiegel”) Berücksichtigung der Ausstattungskennzeichen und der gesetzlichen Rahmendaten zur Mieterhöhung (Mietspiegel, Kappungsgrenzen, Baujahr, Brutto/Netto-Ausgleich). Die Kalkulation der Mieterhöhungen für die einzelnen Mieter kann automatisch nach zwei verschiedenen Verfahren - Maximalwert, fester Aufschlag in Prozent - oder auch manuell durchgeführt werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden bei jeder Neukalkulation sofort überprüft und gegebenenfalls auf die wohnungsabhängigen Grenzwerte korrigiert Die erforderlichen Termine (“Zustimmung bis”, “Mieterhöhung ab”) werden automatisch abhängig von wohnungsspezifischen Vergleichsdaten und vom Tagesdatum berechnet Wohnungen, die preisgebunden sind oder Mieter mit anderweitig vereinbarten Mieterhöhungen (Staffelmiete, Indexmiete) werden von der Mieterhöhung automatisch ausgeschlossen Die Beteiligung der einzelnen Mieter am Mieterhöhungsverfahren kann eingestellt werden Laufende Mieterhöhungsverfahren sperren automatische andere Mieterhöhungen Die erstellte Liste zum “Mieterhöhungsbegehren” dient gleichzeitig der Verwaltung der erforderlichen Vorgänge in der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge: Anschreiben an den Mieter, Vermerken der Zustimmungserklärung, Buchen der Sollstellung zum vereinbarten Termin, falls Zustimmung erfolgt ist. Der Status des Vorgangs und der nächste Schritt werden dabei jeweils angezeigt.

Mieterhöhung Indexmiete (§ 557 b BGB)*

Mieterhöhungsberechnung entsprechend den Verbraucherpreisindizes der Ausgangs- und Zielmiete Preisindextabelle Vorhalt der jeweils letzten Mieterhöhungsdaten für die folgende Mieterhöhung Kontrolle der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Mindestlaufzeit der Miete und Datum der Mieterhöhung Teinahme an der Indexmiete für jeden Mieter schaltbar Automatische Ausschluß anderer Mieterhöhungsverfahren für teilnehmende Mieter (gesetzl. Ausnahmen bleiben zulässig) Vermerk des Termins der Mieterhöhung und Sollstellung der neuen Miete zum richtigen Zeitpunkt in die Stammdaten der Mietverwaltung

Mieterhöhung Staffelmiete (§ 557 a BGB)*

Teilnahme am Staffelmietverfahren für jeden Mieter schaltbar Tabelle zur Entwicklung der Grundmiete mit festgelegten Terminen Automatische Ausschluß anderer Mieterhöhungsverfahren für teilnehmende Mieter (gesetzl. Ausnahmen bleiben zulässig) Terminverwaltung und Übersichtsliste mit Anzeige der jeweils nächsten Fälligkeiten und Stand der Mietfortschreibung Mit Erreichen der Fälligkeit wird die Sollstellung der neuen Grundmiete freigegeben und in die entsprechenden Stammdaten eingetragen. Fortschreibung der Mietvereinbarungstabelle bis Vereinbarungsende

Mieterhöhung Modernisierung (§ 559 BGB)*

Kalkulation und Verwaltung der Mieterhöhungen wegen Modernisierung für alle ausgewählten Wohnungen Verteilung der Modernisierungskosten nach ‚Kopf‘ oder ‚Wohnfläche‘ des gewählten Objekts unter Berücksichtigung der Rahmendaten (Kosten, Höchstgrenze) Ermittlung der entsprechenden Anteile und des möglichen Sollstellungstermins Verfolgung der erforderlichen Verwaltungsschritte vom Anschreiben über Bestätigung bis zur Buchung der neuen Miete zum vereinbarten Termin. Einfache Kennzeichnung der beteiligten Mieter mit simultaner Neuberechnung aller Anteile Terminkontrolle für Sollstellung und Eintrag der neuen Grundmieten (Bruttokaltmieten) in die Mietverwaltung Standardtextbausteine für Verteilung nach Kopf oder Wohnfläche

Mieterhöhung Betriebskostenvergleich

(Bruttokaltmiete, altes Verfahren nach § 560 BGB)*

Für bestehende Mietverträge oder Sondervereinbarungen weiterhin verfügbar Ermittlung der Betriebskosten zweier Vergleichszeiträume (Stichtag wählbar) aus der Buchhaltung nach Kostenkonten Berechnung der Betriebskostendifferenz sowie des Erhöhungsbetrages je qm und Monat Vollständige Auswertungen und Anschreiben nach gesetzlichen Vorschriften Terminierung und Sollstellung der neuberechneten Miete zum gewählten Zeitpunkt
Mieterhöhung Vergleichsmiete - Übersicht
Mieterhöhung Vergleichsmiete - Details
Mieterhöhung Indexmiete
Mieterhöhung Staffelmiete - Details
Mieterhöhung Modernisierung - Details
Mieterhöhung Betriebskostenvergleich (Bruttomieten)
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Mietänderungsverfahren

Mieterhöhungen können schon wegen der sich stets weiterentwickelnden Kosten kaum ausbleiben, dürfen aber in aller Regel nicht “eben mal so” durchgeführt werden. Viele gesetzliche Vorschriften und Datenabhängigkeiten legen eine integrierte Mieterhöhungsverwaltung nahe. Seien es Miethöchstsätze, erlaubte und nicht erlaubte Änderungen oder auch vorgeschriebene Verfahrensweisen: Die Mietänderungsverfahren von BUSINESS HV ‘passen auf’ und leiten durch die jeweilige Durchführung der Mietänderungsverfahren mit einer Schritt-für-Schritt-Funktion. Dabei gibt es durchaus manuelle Beeinflussungmöglichkeiten innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten. Dokumentenvorlagen (Anschreiben an Mieter, veränderbar) für alle Mieterhöhungsverfahren sind Bestandteil der Software. Ebenso lassen sich alle Daten der Mieterhöhung für externe Verwendung exportieren.

Mieterhöhung Vergleichsmiete (Mietspiegel, § 558

BGB) *

Erstellung und Verfahrensdurchführung der Mieterhöhungen per Vergleichsmiete (“Mietspiegel”) Berücksichtigung der Ausstattungskennzeichen und der gesetzlichen Rahmendaten zur Mieterhöhung (Mietspiegel, Kappungsgrenzen, Baujahr, Brutto/Netto-Ausgleich). Die Kalkulation der Mieterhöhungen für die einzelnen Mieter kann automatisch nach zwei verschiedenen Verfahren - Maximalwert, fester Aufschlag in Prozent - oder auch manuell durchgeführt werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden bei jeder Neukalkulation sofort überprüft und gegebenenfalls auf die wohnungsabhängigen Grenzwerte korrigiert Die erforderlichen Termine (“Zustimmung bis”, “Mieterhöhung ab”) werden automatisch abhängig von wohnungsspezifischen Vergleichsdaten und vom Tagesdatum berechnet Wohnungen, die preisgebunden sind oder Mieter mit anderweitig vereinbarten Mieterhöhungen (Staffelmiete, Indexmiete) werden von der Mieterhöhung automatisch ausgeschlossen Die Beteiligung der einzelnen Mieter am Mieterhöhungsverfahren kann eingestellt werden Laufende Mieterhöhungsverfahren sperren automatische andere Mieterhöhungen Die erstellte Liste zum “Mieterhöhungsbegehren” dient gleichzeitig der Verwaltung der erforderlichen Vorgänge in der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge: Anschreiben an den Mieter, Vermerken der Zustimmungserklärung, Buchen der Sollstellung zum vereinbarten Termin, falls Zustimmung erfolgt ist. Der Status des Vorgangs und der nächste Schritt werden dabei jeweils angezeigt.

Mieterhöhung Indexmiete (§ 557 b BGB)*

Mieterhöhungsberechnung entsprechend den Verbraucherpreisindizes der Ausgangs- und Zielmiete Preisindextabelle Vorhalt der jeweils letzten Mieterhöhungsdaten für die folgende Mieterhöhung Kontrolle der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Mindestlaufzeit der Miete und Datum der Mieterhöhung Teinahme an der Indexmiete für jeden Mieter schaltbar Automatische Ausschluß anderer Mieterhöhungsverfahren für teilnehmende Mieter (gesetzl. Ausnahmen bleiben zulässig) Vermerk des Termins der Mieterhöhung und Sollstellung der neuen Miete zum richtigen Zeitpunkt in die Stammdaten der Mietverwaltung

Mieterhöhung Staffelmiete (§ 557 a BGB)*

Teilnahme am Staffelmietverfahren für jeden Mieter schaltbar Tabelle zur Entwicklung der Grundmiete mit festgelegten Terminen Automatische Ausschluß anderer Mieterhöhungsverfahren für teilnehmende Mieter (gesetzl. Ausnahmen bleiben zulässig) Terminverwaltung und Übersichtsliste mit Anzeige der jeweils nächsten Fälligkeiten und Stand der Mietfortschreibung Mit Erreichen der Fälligkeit wird die Sollstellung der neuen Grundmiete freigegeben und in die entsprechenden Stammdaten eingetragen. Fortschreibung der Mietvereinbarungstabelle bis Vereinbarungsende

Mieterhöhung Modernisierung (§ 559 BGB)*

Kalkulation und Verwaltung der Mieterhöhungen wegen Modernisierung für alle ausgewählten Wohnungen Verteilung der Modernisierungskosten nach ‚Kopf‘ oder ‚Wohnfläche‘ des gewählten Objekts unter Berücksichtigung der Rahmendaten (Kosten, Höchstgrenze) Ermittlung der entsprechenden Anteile und des möglichen Sollstellungstermins Verfolgung der erforderlichen Verwaltungsschritte vom Anschreiben über Bestätigung bis zur Buchung der neuen Miete zum vereinbarten Termin. Einfache Kennzeichnung der beteiligten Mieter mit simultaner Neuberechnung aller Anteile Terminkontrolle für Sollstellung und Eintrag der neuen Grundmieten (Bruttokaltmieten) in die Mietverwaltung Standardtextbausteine für Verteilung nach Kopf oder Wohnfläche

Mieterhöhung Betriebskostenvergleich

(Bruttokaltmiete, altes Verfahren nach § 560

BGB)*

Für bestehende Mietverträge oder Sondervereinbarungen weiterhin verfügbar Ermittlung der Betriebskosten zweier Vergleichszeiträume (Stichtag wählbar) aus der Buchhaltung nach Kostenkonten Berechnung der Betriebskostendifferenz sowie des Erhöhungsbetrages je qm und Monat Vollständige Auswertungen und Anschreiben nach gesetzlichen Vorschriften Terminierung und Sollstellung der neuberechneten Miete zum gewählten Zeitpunkt
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