Mietänderungsverfahren
Mieterhöhungen können schon wegen der sich stets weiterentwickelnden Kosten kaum ausbleiben, dürfen aber in aller Regel nicht “eben mal
so” durchgeführt werden. Viele gesetzliche Vorschriften und Datenabhängigkeiten legen eine integrierte Mieterhöhungsverwaltung nahe. Seien
es Miethöchstsätze, erlaubte und nicht erlaubte Änderungen oder auch vorgeschriebene Verfahrensweisen:
Die Mietänderungsverfahren von BUSINESS HV ‘passen auf’ und leiten durch die jeweilige Durchführung der Mietänderungsverfahren mit einer
Schritt-für-Schritt-Funktion. Dabei gibt es durchaus manuelle Beeinflussungmöglichkeiten innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten.
Dokumentenvorlagen (Anschreiben an Mieter, veränderbar) für alle Mieterhöhungsverfahren sind Bestandteil der Software. Ebenso lassen sich
alle Daten der Mieterhöhung für externe Verwendung exportieren.
Mieterhöhung Vergleichsmiete (Mietspiegel, § 558 BGB) *
Erstellung und Verfahrensdurchführung der Mieterhöhungen per Vergleichsmiete
(“Mietspiegel”)
Berücksichtigung der Ausstattungskennzeichen und der gesetzlichen
Rahmendaten zur Mieterhöhung (Mietspiegel, Kappungsgrenzen, Baujahr,
Brutto/Netto-Ausgleich).
Die Kalkulation der Mieterhöhungen für die einzelnen Mieter kann automatisch
nach zwei verschiedenen Verfahren - Maximalwert, fester Aufschlag in Prozent -
oder auch manuell durchgeführt werden.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden bei jeder Neukalkulation sofort
überprüft und gegebenenfalls auf die wohnungsabhängigen Grenzwerte korrigiert
Die erforderlichen Termine (“Zustimmung bis”, “Mieterhöhung ab”) werden
automatisch abhängig von wohnungsspezifischen Vergleichsdaten und vom
Tagesdatum berechnet
Wohnungen, die preisgebunden sind oder Mieter mit anderweitig vereinbarten
Mieterhöhungen (Staffelmiete, Indexmiete) werden von der Mieterhöhung
automatisch ausgeschlossen
Die Beteiligung der einzelnen Mieter am Mieterhöhungsverfahren kann eingestellt
werden
Laufende Mieterhöhungsverfahren sperren automatische andere Mieterhöhungen
Die erstellte Liste zum “Mieterhöhungsbegehren” dient gleichzeitig der Verwaltung der
erforderlichen Vorgänge in der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge: Anschreiben
an den Mieter, Vermerken der Zustimmungserklärung, Buchen der Sollstellung zum
vereinbarten Termin, falls Zustimmung erfolgt ist. Der Status des Vorgangs
und der nächste Schritt werden dabei jeweils angezeigt.
Mieterhöhung Indexmiete (§ 557 b BGB)*
Mieterhöhungsberechnung entsprechend den Verbraucherpreisindizes der
Ausgangs- und Zielmiete
Preisindextabelle
Vorhalt der jeweils letzten Mieterhöhungsdaten für die folgende Mieterhöhung
Kontrolle der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Mindestlaufzeit der Miete und
Datum der Mieterhöhung
Teinahme an der Indexmiete für jeden Mieter schaltbar
Automatische Ausschluß anderer Mieterhöhungsverfahren für teilnehmende
Mieter (gesetzl. Ausnahmen bleiben zulässig)
Vermerk des Termins der Mieterhöhung und Sollstellung der neuen Miete zum
richtigen Zeitpunkt in die Stammdaten der Mietverwaltung
Mieterhöhung Staffelmiete (§ 557 a BGB)*
Teilnahme am Staffelmietverfahren für jeden Mieter schaltbar
Tabelle zur Entwicklung der Grundmiete mit festgelegten Terminen
Automatische Ausschluß anderer Mieterhöhungsverfahren für teilnehmende
Mieter (gesetzl. Ausnahmen bleiben zulässig)
Terminverwaltung und Übersichtsliste mit Anzeige der jeweils nächsten
Fälligkeiten und Stand der Mietfortschreibung
Mit Erreichen der Fälligkeit wird die Sollstellung der neuen Grundmiete
freigegeben und in die entsprechenden Stammdaten eingetragen.
Fortschreibung der Mietvereinbarungstabelle bis Vereinbarungsende
Mieterhöhung Modernisierung (§ 559 BGB)*
Kalkulation und Verwaltung der Mieterhöhungen wegen Modernisierung für alle
ausgewählten Wohnungen
Verteilung der Modernisierungskosten nach ‚Kopf‘ oder ‚Wohnfläche‘ des
gewählten Objekts unter Berücksichtigung der Rahmendaten (Kosten,
Höchstgrenze)
Ermittlung der entsprechenden Anteile und des möglichen Sollstellungstermins
Verfolgung der erforderlichen Verwaltungsschritte vom Anschreiben über
Bestätigung bis zur Buchung der neuen Miete zum vereinbarten Termin.
Einfache Kennzeichnung der beteiligten Mieter mit simultaner Neuberechnung
aller Anteile
Terminkontrolle für Sollstellung und Eintrag der neuen Grundmieten
(Bruttokaltmieten) in die Mietverwaltung
Standardtextbausteine für Verteilung nach Kopf oder Wohnfläche
Mieterhöhung Betriebskostenvergleich
(Bruttokaltmiete, altes Verfahren nach § 560 BGB)*
Für bestehende Mietverträge oder Sondervereinbarungen weiterhin verfügbar
Ermittlung der Betriebskosten zweier Vergleichszeiträume (Stichtag wählbar) aus
der Buchhaltung nach Kostenkonten
Berechnung der Betriebskostendifferenz sowie des Erhöhungsbetrages je qm und
Monat
Vollständige Auswertungen und Anschreiben nach gesetzlichen Vorschriften
Terminierung und Sollstellung der neuberechneten Miete zum gewählten
Zeitpunkt
Mieterhöhung Vergleichsmiete - Übersicht
Mieterhöhung Vergleichsmiete - Details
Mieterhöhung Indexmiete
Mieterhöhung Staffelmiete - Details
Mieterhöhung Modernisierung - Details
Mieterhöhung Betriebskostenvergleich (Bruttomieten)
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Mieterhöhung Indexmiete